Wandern mit Übernachtung im Berghotel – ein wildromantisches Erlebnis! (CH)

10. September 2009
Wandern mit Übernachtung im Berghotel - ein wildromantisches Erlebnis!

Wandern mit Übernachtung im Berghotel - ein wildromantisches Erlebnis!

Schon während der Fahrt hören Sie das Tosen und Grollen der Engstligenfälle. Mit der Luftseilbahn Engstligenalp geht es rund 600m hinauf – vorbei an steilen Felswänden. Oben auf 2000 m ü.M. angekommen, breitet sich ein Hochplateau vor Ihnen aus, ideal für schöne Wanderungen – oder auch nur für einen Spaziergang zu den beiden imposanten Wasserfällen! Abheben und träumen! Und am Abend im Berghotel übernachten. Ein echtes Berg- und Naturerlebnis – mit Ruhefaktor!

Auf der Engstligenalp ob Adelboden sind Sie umgeben von mächtigen Bergen wie dem Wildstrubel, dem Stäghorn, dem Tschingellochtighorn, Sie geniessen sanfte Alpwiesen mit duftenden Blumen und Kräutern. Durch die Wiesen schlängeln sich unzählige Rinnsale und Bäche. Spaziergängern steht ein hindernisfreier und flacher Rundwanderweg (2,5 km) zur Verfügung. Und wer richtig wandern möchte, hat viele Möglichkeiten: Zum Beispiel zum Ammertenspitz, Engstligenalp 4 Stunden Gipfelerlebnis für alle. Am Abend können Sie inmitten der imposanten Bergwelt übernachten – ein wildromantisches Erlebnis.

Bergbahnen Engstligenalp AG
Unter dem Birg
3715 Adelboden
Tel: +41 33 673 32 70
info@engstligenalp.ch
http://www.engstligenalp.ch

Weitere Informationen auf www.Ausflugsziele.ch


Das Beste des französischen und französischsprachigen Kinos in Biel

9. September 2009
ERÖFFNUNGSFILM: COMPLICES

ERÖFFNUNGSFILM: COMPLICES

Festival du Film Français d‘Helvétie
5. AUSGABE. BIEL, 16. – 20. SEPTEMBER 2009

André Dussollier, Gilbert Melki, Stéphane Brizé, Claude und Nathan Miller, Vincent Rottiers, Frédéric Mermoud, Philippe Godeau, Hervé Chabalier… Diese renommierten Schauspieler, Regisseure und Autoren werden bei der fünften Ausgabe des Festival du Film Français d’Helvétie zugegen sein, das vom 16. bis 20 September 2009 in Biel stattfindet. Die geladenen Gäste begleiten ihre Filme in «Grande Première» und teilen während den Podiumsdiskussionen besondere Momente mit dem Publikum. Im Rahmen der «Section découverte» präsentieren französische und Schweizer Filmschaffende in einer spannenden Vorführungsreihe ihre Kurzfilme. In derselben Sparte werden auch nicht in der Schweiz verliehene Langspielfilme gezeigt, etwa L’épine dans le cœur von Michel Gondry und Cendres et sang von Fanny Ardant.

Während seiner fünften Ausgabe bietet das FFFH den Kinoliebhabern 27 Filme, darunter zahlreiche Vorpremieren, die in ihrer Originalversion mit deutschen Untertiteln gezeigt werden. Das Festival findet in Biel/Bienne statt, am Tor zur Deutschschweiz. Indem sich das Festival sowohl an ein französisch- als auch an ein deutschsprachiges Publikum richtet (letzteres machte über ein Drittel der Besucher der letzten Ausgabe aus), will es die Kulturen einander näher bringen. Diesjähriger Pate des Festivals ist der aus Neuenburg stammende Schauspieler Bruno Todeschini, der insbesondere an einer Veranstaltung mit dem Titel «La Rencontre» teilnimmt, einem Gespräch, das am Samstagmorgen stattfindet und in Zusammenarbeit mit dem Forum für die Zweisprachigkeit durchgeführt wird.

Download des Pessedossiers

Festival du Film Français d‘Helvétie
Sesslerstrasse 7
CH-2502 Biel
T +41 32 322 08 22
F +41 32 322 08 46
info@fffh.ch
http://www.fffh.ch


2. Thuner Kulturnacht: Das Programm steht – Vorverkauf ab 15. September 09

8. September 2009

Nun ist klar, was die 31 Veranstalter am Samstag 24. Oktober von 17 Uhr bis 3 Uhr in der Früh präsentieren. Das Programm bietet eine enorme Vielfalt in vielen Farben. Der Vorverkauf startet am 15. September 2009.

An der 2. Thuner Kulturnacht präsentieren am Samstag, 24. Oktober 31 Veranstalter eine grosse Vielfalt von Darbietungen aller Art. Aus den rund 130 Show-Acts von Jodel über Film bis zu Kleinkunst können sich die Besucherinnen und Besucher ihr eigenes Programm zusammenstellen. Anders als vor zwei Jahren finden im 2009 zusätzliche Spielorte Platz im Programm, so z.b. der New Space von Wilfried von Gunten im Winkelbau der Halle 6, der Gefängnistrakt auf dem Schlossberg oder der Keller des Tertianums Bellevue-Park.

Der Thuner Künstler Dominik Stauch beleuchtet in der zweiten Durchführung des Projekts „pink city“ erneut die 26 Spielorte sowie die über der Stadt liegenden Gebäude Schloss und Stadtkirche. Zudem rückt er das gastronomische Angebot, das 12 Betriebe in der Innenstadt für die Kulturnacht speziell auf pink trimmen werden, ins beste Licht. Am Anfang der Kulturnacht um 16.30 Uhr lädt er zu einer gemeinsamen Perfomance auf dem Rathausplatz ein. Zusammen sollen alle Anwesenden das Wort “Kultur“ schreiben, als gemeinsame Kundgebung für Kultur und die Sache der Kulturschaffenden. Christian Helmle wird das Wortbild von einem Kran aus fotografieren als Erinnerung an die Aktion.

Der Vorverkauf beginnt am 15. September. Die Ticket-Vorverkaufsstellen befinden sich an folgenden Orten:
AEK Bank 1826 (alle Niederlassungen)
Bücher Thun
Schloss Thun (Kasse)
Stadtbibliothek Thun
Manor Thun

Ticketpreise:
Vorverkauf Fr. 25.- (ohne Kulturlegi)
Abendkasse: Erwachsene Fr. 30.-, Kinder und
Jugendlich bis 16 Jahre gratis, KulturLegi Fr. 15.-

Die Veranstalter der 2. Thuner Kulturnacht
Allgemeine Orchestergesellschaft Thun, Art House Kunstforum & Galerie, Brass Band Berner Oberland, Café Bar Mokka, dap dance & fitness, Facetten Bühne Thun, Filmfestival Thunersee, Forum für Alte Musik Thun, Freetime Jazzband Thun, Galerie von Gunten, Hotel Freienhof, Kadettenmusik Thun, Kommission Schule und Kultur, Konus Quartett, Kunstgesellschaft Thun, Kunstmuseum Thun, La Cuadrilla, Literaare, Majoretten Münsingen, Märchenzählkreis Thun, mundARTbühni uetendorf, Musikgruppe Linoche, Musikschule Region Thun, Politcabaret Steinheiter, Ristretto Theatersport, Schlosskonzerte Thun, Schlossmuseum Thun, Stadtbibliothek Thun, Thalia, Delegation der Thuner-Jodlerklubs, Thunfest, Verein Mittelalter! Thun

Der Anlass wird finanziell unterstützt durch: Amt für Kultur des Kantons Bern, AVAG, Atrimmo AG, Parkhaus AG, AEK Bank 1826, VIVA Thunersee, Energie Thun, Thuner Amtsanzeiger, Eclipse Veranstaltungstechnik, Regionale Kulturkonferenz, Frutiger AG, Fritz Krebs & Co. und die Stadt Thun.

Weitere Informationen sowie das detaillierte Programm sind unter www.kulturnacht.ch oder in der soeben erschienen Broschüre zu finden.

Auskünfte an die Redaktionen:
Philipp Burkard,
Leiter Kulturabteilung,
Tel. 033 225 83 96

Caroline Wenger,
Projektleiterin,
Tel. 079 661 60 56


Webmarketing-/Onlinemarketing Tipps für die Tourismus-Branche.

7. September 2009

 
Worauf sollten Sie bei der Platzierung Ihrer Werbung achten.
6 wertvolle Tipps welche bei Ihrer Entscheidung hilfreich sein können.

1) Wen möchten Sie mit Ihrer Werbung erreichen?

Möchten Sie mit Ihrer Kampagne Kunden aus der Schweiz oder eher weltweit ansprechen. Wenn Sie eher Kunden im Binnenmarkt ansprechen möchten, macht es keinen Sinn für Klicks und Sichtungen aus dem Ausland zu bezahlen.

Verlangen Sie bevor Sie eine Buchung vornehmen immer zuerst die statistischen Auswertungen zum Nutzungsgebiet oder begrenzen Sie die Schaltung Ihrer Werbung auf das entsprechende Gebiet.

2) Werbung zu Pauschalangeboten

Bei Pauschalangeboten welche monatlich oder jährlich gebucht werden können, ist die Nutzung und Verweildauer massgebend. Je höher die Nutzung und Verweildauer ist, desto besser ist es für Ihre Marketingmassnahme.

Verlangen Sie bevor Sie eine Buchung vornehmen immer zuerst die Daten zur Nutzung (Seitenaufrufe pro Nutzer) und Verweildauer der entsprechenden Webseite. “Jumper” Seiten die zum Teil nur 1 bis 3 Seitenaufrufe pro Nutzer aufweisen, bringen in der Regel wenig.

3) Verlangen Sie Transparenz

Viele Netzwerke bzw. Pools geben Ihre statistischen Daten nur als gesamtes Netzwerk/Pool an. Verlangen Sie Transparenz und detaillierte Daten zu den einzelnen Webseiten wo Sie Ihre Werbung platzieren möchten. Manche Anbieter haben nur ein Zugpferd (stark frequentiert) und integrieren weitere Webseiten welche kaum Relevanz haben in Ihr Netz und werben dafür mit ihren Gesamtzahlen. Lassen Sie sich nicht täuschen.

4) Gehen Sie auf keine mehrjährigen Knebelverträge ein

Das Internet ist schnelllebig. Mehrjährige Verträge für Marketingmassnahmen machen keinen Sinn. Wahren Sie sich Ihre Flexibilität, um Ihr Budget dort einzusetzen wo es Ihnen etwas bringt. Gehen Sie auch keine Exklusiv-Verträge ein und schränken Sie sich selber nicht ein.

5) Fallen Sie nicht auf die Tricks der Trittbrettfahrer rein

Viele Suchmaschinenoptimierer und manche Portale kleben sich gerne an Ihre URL an. D.h. Sie nisten sich bei den Suchbegriffen welche für Sie bestimmt sind ein und profitieren selber davon. Lassen Sie sich nicht blenden.

6) Besondere Beziehung zu Google

Hüten Sie sich vor Firmen, die Platzierungen garantieren oder behaupten, eine “besondere Beziehung zu Google zu unterhalten”. Dies ist ein Zitat von Google. Weitere Infos zu diesem Thema können Sie bei Google nachlesen. Klicken Sie hier

H+M MEDIA
Hardturmstrasse 126
8005 Zürich

Telefon 043 818 22 69
Fax 043 818 22 86
eMail kontakt@ausflugsziele.ch
http://www.hm-media.ch

H+M MEDIA ist Mitglied des
Schweizer Tourismus-Verbands STV.


Ausflugsziel: Am Mittwoch 09.09.09 für 9.90 auf die Marbachegg (CH)

7. September 2009
Marbachegg-Carts

Marbachegg-Carts

Die Sportbahnen Marbachegg AG heisst Sie herzlich willkommen in Marbach. Die Gondelbahn ist ein unerlässliches Transportmittel für Ausflüge sowie Ferien ab und auf der Marbachegg. In knapp zehn Minuten bringen Sie die Gondeln in die Höhe und Sie geniessen schon während der Fahrt die unvergleichliche Aussicht bis hin zum Jura. Und wenn unten in den Tälern der Nebel liegt blickt man schon aus der Gondel auf ein wunderbares Nebelmeer. Planen Sie Ihren Ausflug auf die Marbachegg und erleben Sie es selbst!

Am Mittowch den 9.9.09 können Sie für CHF 9.90 auf die Marbachegg. Der Preis gilt für einfache sowie Retourfahrten.

Sportbahnen Marbachegg AG
034/ 493 33 88
www.marbachegg.ch

TIPP: Die Marbachegg-Carts
Der sportliche Spass auf drei Rädern! Mit diesen Freizeitgeräten befahren Sie bergabwärts einen abwechslungsreichen Parcours. Mit dem Schlepplift lassen Sie sich bequem zur nächsten Abfahrt wieder hochziehen.

Weitere Infos auf www.Ausflugsziele.ch


Schweizer Tourismus-Verband informiert: Die kommende Herbstsession in unserer Bundesstadt

4. September 2009
Schweizer Tourismus-Verband

Tatort Bundeshaus: Herbstsession 2009
Redaktion: Mario Lütolf, Mila Trombitas
3/09, 4.9.2009

Eine interessante Session steht uns bevor: Das 3. Konjunkturpaket des Bundesrates ist kein Selbstläufer. Bereits in den vorberatenden Kommissionen wurde es kontrovers diskutiert. Der STV setzt sich dafür ein, dass das touristische Marketing mit 25 Millionen Schweizer Franken unterstützt wird. Schon heute zeichnet sich ab, dass das in der zweiten Stufe initiierte Impulsprogramm erfolgreich ist und eine grössere touristische Nachfrage erzeugt werden konnte.

Nationalrat

09.062 Konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen
Die Wirtschaftskommissionen der Räte unterstützen das dritte Programm des Bundesrates zur Stabilisierung der Konjunktur. Dafür sollen 400 Millionen Franken eingesetzt werden. Nur mit Stichentscheid der Präsidentin ist die WAK des Nationalrates auf die auf zwei Jahre befristete Vorlage eingetreten, die in der Herbstsession in beiden Räten im Dringlichkeitsverfahren durchgepaukt werden soll. Mit seinem Massnahmenpaket will der Bundesrat dafür sorgen, dass die Folgen der absehbaren Arbeitslosigkeit gedämpft, neue Informationstechnologien gefördert und die Auslandwerbung der OSEC gestärkt werden. Der STV setzt sich dafür ein, dass auch die touristische Nachfrageförderung durch Schweiz Tourismus berücksichtigt wird, zumal das Impulsprogramm aus der zweiten Stufe nachweislich erfolgreich verläuft.

00.431 Rahmengesetz für kommerziell angebotene Risikoaktivitäten und das Bergführerwesen
Der Gesetzesentwurf regelt das gewerbsmässige Anbieten von Aktivitäten unter der Leitung von Bergführern und Schneesportlehrerinnen ausserhalb von Schneesportanlagen sowie von weiteren Risikoaktivitäten, wie Canyoning, River-Rafting und Bungee-Jumping. Demnach muss, wer gewerbsmässig solche Aktivitäten anbietet, den Sicherheitsanforderungen genügen, welche im Gesetz festgelegt sind. Der STV begrüsst, dass das Führen
von Gästen auf markierten Pisten nicht mehr Teil der neuen Vorlage ist und dass die Stiftung Safety in Adventures ihre wertvolle Arbeit auf einem Rahmengesetz basieren kann.

02.453 Umbauten in der Landwirtschaftszone
Die Landwirtschaftspolitik zwingt zahlreiche Bauern zur Aufgabe ihres Berufes. Gleichzeitig erschwert das Bundesgesetz über die Raumplanung die Situation der Landwirte, indem es Änderungen von Bauten, die sich nicht in den Bauzonen befinden und nicht dem Zweck der Nutzungszone entsprechen, nur unter bestimmten Auflagen zulässt. Weil die Bundesverwaltung zurzeit an einer neuen Revision des Raumplanungsgesetzes arbeitet, ist es nach Meinung der Kommission angezeigt, diese abzuwarten, bevor sie die Umsetzungsmöglichkeiten der Initiative erneut prüft. Sie beantragt daher, die Frist um zwei Jahre zu verlängern.

08.3763 Postulat KVF-NR: Bahnlandschaft Schweiz Konsolidierung durch die SBB
Die Übernahme aller normalspurigen konzessionierten Transportunternehmen (KTU) durch die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) soll wieder aufgenommen werden. Ein neuer Bericht soll aufzeigen, wie und in welchem Zeitrahmen ein solches Konzept zu verwirklichen ist. Eine starke Minderheit der nationalrätlichen Verkehrskommission lehnte das Postulat ab, weil bereits 2007 im Projekt Bahnlandschaft Schweiz eine ähnliche Frage diskutiert wurde. Damals entschied sich der Bundesrat gegen eine Übernahme aller KTU durch die SBB. Der Bundesrat überwies das neue Postulat.

09.3467 Motion KVF-SR Finanzierungslücken bei FinöV-Projekten mit der dritten Stufe der
konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen schliessen

In der dritten Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen sollen Massnahmen getroffen werden, damit die aufgrund der Rezession im FinöV-Fonds entstandenen Finanzierungslücken geschlossen oder zumindest verringert werden. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Der Ständerat hiess sie in der Sommersession mit 26 zu zwei Stimmen gut. In der 3. Stufe schlägt der Bundesrat zusätzlich 400 Millionen
Franken für Massnahmen zur Bekämpfung der ansteigenden Arbeitslosigkeit vor. Mit diesem Betrag, ist der Spielraum innerhalb der Schuldenbremse für 2010 ausgeschöpft (s. auch 09.062)

08.321 Kantonale Initiative Bern. Flugtreibstoffbesteuerung

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reichte der Kanton Bern eine Standesinitiative ein: Er lädt den Bund ein, alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um zivile Flugzeuge einer Flugtreibstoffbesteuerung zu unterstellen. Gleichzeitig soll eine gemeinsame Strategie und Umsetzung für die Flugtreibstoffbesteuerung mit ausländischen Staaten, insbesondere mit der EU, angestrebt werden. Im Ständerat wurde die Initiative
abgelehnt: Die Schweiz müsse ihre Massnahmen mit der Europäischen Union und der International Civil Aviation Organisation (Icao) koordinieren, befand die Mehrheit. Zudem sei ein Mix von Reduktionsmassnahmen anzustreben. Die Verkehrskommission des Nationalrates lehnte die Initiative in der Vorberatung mit 12:8 Stimmen ab.

09.051 Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands
Als Folge des Schengen- sowie des Dublin-Assoziierungsabkommens legt das Visa-Informationssystem (VIS) fest, welche Daten über die Visumgesuchsteller erfasst und an das zentrale Informationssystem übermittelt werden müssen. Nur eine Minderheit der staatspolitischen Kommission unterstützt das Anliegen des Bundesrates, dass die Übernahme der VIS-Verordnung keine Verzögerung erfahren und die Schweiz im Gleichschritt mit den EU-Staaten an das europäische Visa-Informationssystem angeschlossen werden soll.

08.051 Subventionsbericht 2008
Der Bundesrat ist verpflichtet, die Subventionen des Bundes periodisch zu überprüfen. Nachdem der Ständerat den Bericht in der Frühjahrsession zur Kenntnis genommen hat, beriet die Finanzkommission diesen Bericht für den Nationalrat vor. Der Bericht analysiert detailliert 228 von den im Jahr 2006 ausgerichteten 361 Subventionen und stellt bei 71 Subventionen Handlungsbedarf fest. Das bei der Berichtsverfassung festgestellte
Verzichtspotential von 100 Millionen Franken ist mittlerweile durch Entscheide des Bundesrates wie des Parlamentes kleiner geworden

Ständerat

09.062 Konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen
Während in der nationalrätlichen Kommission das Eintreten heftig umstritten war, ist die Kommission des Ständerates mit 10 zu 2 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit rechtfertigt sich dieses dritte Konjunkturpaket vor allem deshalb, weil es auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet ist und verschiedene Massnahmen für von der Wirtschaftskrise besonders betroffene Arbeitnehmerkreise (Lehrabgänger und Langzeitarbeitslose) vorsieht. Eine Minderheit bestreitet die Notwendigkeit eines dritten Paketes und beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.

07.043 Kulturförderungsgesetz
Der Entwurf legt die Instrumente zur Steuerung der Kulturpolitik fest: Eine gemeinsame Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes (Kulturbotschaft) bestimmt für mehrere Jahre die Schwerpunkte der Förderung in sämtlichen Bereichen wie Film, Heimatschutz und Denkmalpflege. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hielt an ihrer Forderung fest, die Kompetenzen zwischen dem Bundesamt für Kultur und der Stiftung Pro Helvetia klarer zu trennen, um Doppelläufigkeiten und Konflikte zu vermeiden.

06.308 Kantonale Initiative Zug. Zimmerberg II
Die Bundesversammlung soll einen Erlass ausarbeiten, damit der Zimmerberg-Basistunnel von Thalwil nach Baar, wie im Alpentransit-Beschluss vom 4. Oktober 1991 vorgesehen, realisiert werden kann. Die Verkehrskommission lehnte den Antrag ab, da das Projekt materiell bereits im Rahmen des Bundesgesetzes über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG) als eines der Bauvorhaben aufgelistet ist. Das Gesetz verpflichtet den Bundesart, 2010 eine neue Botschaft vorzulegen und die Projekte zu priorisieren.

07.302 / 07.303 / 07.304 Kantonale Initiativen BS, BL, AG Aufhebung des Planungsstopps bei der Bahn 2000
Die Bundesbehörden werden von den drei Kantonen ersucht, im Rahmen der zukünftigen Entwicklung der Bahn-Grossprojekte (ZEB) Art. 2 Bst. c des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1986 unverändert zu belassen. Damit soll erreicht werden, dass der Kapazitätsengpass im Nord-Süd-Verkehr durch eine geeignete Juraquerung, vorzugsweise durch den Bau des Wisenbergtunnels (Olten–Liestal), beseitigt wird. Die Kommission nahm das Anliegen wohlwollend zur Kenntnis, sistierte es aber mit dem Hinweis auf die Botschaft des Bundesrates zur zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur ZEB. Er ist aufgefordert diese 2010 vorzulegen.

08.074 Gegen masslosen Bau umweltund landschaftsbelastender Anlagen. Volksinitiative
Die Volksinitiative will das Erstellen und das Erweitern von Anlagen, welche die Umwelt oder die Landschaft belasten, nur noch zulassen, wenn aus bildungs- oder gesundheitspolitischer, aus natur- oder landschaftsschützerischer Sicht gesamtschweizerisch ein dringendes Bedürfnis besteht und die Nachhaltigkeit sichergestellt ist. Wie bereits der Bundesrat und der Nationalrat erachtete die Verkehrskommission des
Ständerates die Initiative als unausgereift und zu radikal. Die sehr restriktive Regelung schliesst Anlagen aus, welche beispielsweise nur einem wirtschaftlichen, energetischen, militärischen, touristischen oder regionalen Bedürfnis entsprechen. Darüber hinaus bedeutet die Initiative einen grossen Eingriff in die Planungskompetenzen der Kantone. Die Kommission beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimmen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.

09.3730 Motion Neue CO2-Gesetzesrevision zur Verhinderung einer Mehrbelastung
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen dringlichen Gesetzesentwurf zur Revision des CO2-Gesetzes vorzulegen, der es erlaubt, in Zeiten von Krisen und Notlagen die Erhebung der CO2-Abgabe vorübergehend ausser Kraft zu setzen. Während der Gesetzesrevision sind auf die weiteren Erhöhungsschritte der CO2-Abgabe bei Brennstoffen auf 24 Franken pro Tonne CO2 im Jahre 2009 respektive auf 36 Franken pro Tonnen CO2 im Jahre 2010 zu verzichten.

Differenzbereinigungen

08.012 Bundesratsgeschäft Nationalstrassenabgabegesetz NSAG
Mit dem Bundesgesetz über die Benützung von Nationalstrassen werden die Vollzugsvorschriften zum Bundesverfassungs-Artikel 86 Abs. 2 legiferiert. Bisher stützte sich die Erhebung der Autobahnvignette von 40 Franken pro Jahr zur Benützung der Nationalstrassen erster und zweiter Klasse direkt auf die Bundesverfassung. Die Gesetzesvorlage hält am Status quo der heutigen Klebevignette und der Gebühr von 40 Franken pro Jahr fest. Der Nationalrat genehmigte den NSAG-Entwurf mit 106 zu 50 Stimmen. Die Kommission folgte den Anträgen des Bundesrats und schuf damit eine kleine Differenz zum Nationalrat.

Schweizer Tourismus-Verband
Postfach 8275, 3001 Bern
Tel. +41(0)31-307 47 47
Fax +41 (0)31-307 47 48
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SONNENGARANTIE IN AROSA – Die einzigartige Saisonkarte

3. September 2009
SONNENGARANTIE IN AROSA – Die einzigartige Saisonkarte

SONNENGARANTIE IN AROSA – Die einzigartige Saisonkarte

SONNE, SCHNEE UND GENUSS – so stellt sich der Wintergast den perfekten Schneesporttag vor. Alle versprechen genau dieses Erlebnis. Nur, AROSA geht hier noch einen Schritt weiter!

Mindestens 60 Sonnentage oder bis CHF 300.00 zurück
Dass Arosa schneesicher ist, wurde spätestens im schneearmen Winter 2007 mit der Durchführung der FIS Snowboard Weltmeisterschaft eindrücklich bewiesen. Doch Arosa geniesst auch mehr Sonnentage als vergleichbare Destinationen. Die Arosa Bergbahnen AG bieten als erste und einzige Bergbahn, eine einzigartige Saisonkarte mit Sonnengarantie. Versprochen werden dabei, auf 142 Saisontage (28. November 2009 bis 18. April 2010) mindestens 60 Sonnentage. Ein Sonnentag wird erst dann gewertet, wenn mindesten vier Stunden Sonnenschein von der offiziellen Wetterstation registriert werden. Sollten diese Parameter nicht erreicht werden, so erhalten Gäste bis zu CHF 300.00 für Ihre Saisonkarte, in Form eines Gutscheines welcher für den Bezug der Saisonkarte 2010_2011 berechtigt, zurück.

Keine Versicherung – herausragendes Angebot im Schweizer Tourismus
Der grosse Gästenutzen beruht sich vor allem darauf, dass jeder Schneesportler, welcher eine reguläre Saisonkarte im Vorverkauf bezieht, automatisch von der Sonnengarantie profitiert. Der Gast muss somit keine entsprechende Versicherung abschliessen. Das Risiko wird vollumfänglich von den Arosa Bergbahnen AG getragen. Dieses Angebot hat selbst das Nachrichtenmagazin „10vor10“ derart überzeugt, dass diesem ein Beitrag in der Sendung vom Mittwoch, 02. September 2009 gewidmet wurde.

Alle regulären Saisonpässe erhalten automatisch eine Sonnengarantie
Jeder Schneesportler, der eine Saisonkarte im Vorverkauf (01.10.09 – 20.11.09) für das Schneesportgebiet Arosa bei den Arosa Bergbahnen AG kauft, welche keinen Sonderkonditionen unterliegt, profitiert von diesem einzigartigen Angebot. Dabei handelt es sich jeweils um Saisonpässe der Kategorie „Erwachsene“, „Jugendliche“, „Kinder“, „Senioren“ und „Familien“. Dies sowohl für „Einheimische“ als auch „Nicht Einheimische“.

Viele Gründe sprechen für Arosa
Nicht nur diese einzigartige Saisonkarte mit Sonnengarantie, sonder auch Topevents wie das Arosa Humor-Festival, verschiedene Winterhits wie „Pistenbutler“, „Dienstag Nacht“, „Vollmondskifahren“ oder die neu kreierten „Sonnenaufgangsfahrten“ und „Nachtschlitten“, sowie die ebenfalls innovative Lancierung des „Entspannungsberges“ sprechen dafür, Arosa als Ihre Schneesportdestination auszusuchen.

Arosa Bergbahnen AG
Seeblickstrasse
7050 Arosa
Telefon: 081 378 84 84
Telefax: 081 378 84 48
Mail: info@arosabergbahnen.ch

Weitere Informationen auf www.arosabergbahnen.ch


Abenteuer, Spiel und Action im Freizeitpark Ravensburger Spieleland

3. September 2009
Freizeitpark Ravensburger Spieleland

Freizeitpark Ravensburger Spieleland

In dem Freizeitpark am Bodensee spielt die ganze Familie mit, melkt um die Wette eine Kuh, flitzt mit dem Fix & Foxi Raketenblitz und schürft nach Gold. Nervenkitzel pur gibt es in der 400 Meter langen Wildwasser-Bahn Alpin-Rafting. Bekannte Ravensburger Brettspiele wie das Verrückte Labyrinth sind riesengross. Mitten in der schönsten Natur und ganz in der Nähe des Bodensees warten 50 Attraktionen auf 25 Hektar Fläche auf Entdeckung.

Wo kann man schon memory® vom Hubschrauber aus spielen? Um die Wette puzzeln oder mit dem Nilpferd in der Badewanne abdüsen – das macht der ganzen Familie Spass. Und in der MINI Kinder-Verkehrsschule winkt ein Kinder-Führerschein. Beim Feuerwehrspiel löscht die ganze Familie um die Wette ein qualmendes Haus.

Das Ravensburger Spieleland ist „kinderfreundlichster Freizeitpark“ Deutschlands. Beim bundesweiten Wettbewerb um den Parkscout-Award haben über 40.000 Leser ihre Stimme abgegeben.

Ravensburger Spieleland AG
Am Hangenwald 1
88074 Meckenbeuren/Liebenau
Tel. +49 (0) 7542 400 0
Fax. + 49 (0) 7542 400 101
Internet: http://www.spieleland.de
E-Mail: spieleland@ravensburger.de

Weitere Informationen auf www.Ausflugsziele.ch


Ausflugsziel: Kamelhof im Thurgau (CH)

2. September 2009
Kamelreiten im Thurgau

Kamelreiten im Thurgau

Kamelreiten im Thurgau
Ein ganz besonderes tierisches Highlight versprechen Kamelausritte oder ein halbtägiges Kameltrekking durch die malerische Landschaft des Kantons Thurgau: Die Voralpen vom schwankenden Wüstenschiff aus zu betrachten – ein garantiert unvergessliches Erlebnis!

Die Ausritte eignen sich für alle, die gerne wissen möchten, wie sich das Reiten auf einem Kamel anfühlt und einmal etwas anderes erleben möchten. Für die kleinen Abenteurer bietet sich auch eine Wanderung mit den „handlicheren“ Lamas an. Bei all den Angeboten steht ein enger Mensch-/Tier-Kontakt im Vordergrund.

Ein Apéro im Kamelstall mit Hintergrundinformationen über die exotischen Tiere kann z. B. für einen Gruppenausflug oder eine Familienfeier der ideale Einstieg sein.

Weitere Informationen auf www.Ausflugsziele.ch


Blick hinter die Kulissen: 17 Bibliotheken des Berner Oberlandes öffnen ihre Türen am 5. Sept. 2009.

1. September 2009

In den drei Regionen des Berner Oberlandes (Thun, Oberland West, Oberland Ost) gibt es 35 Gemeinde- und Regionalbibliotheken. Ein Grossteil davon öffnet am Samstag 5. September ihre Türen, um der Öffentlichkeit ihr Angebot einmal anders zu präsentieren.

Bibliotheken sind wichtige Pfeiler der Bildung und des Kulturlebens. Sie setzen sich für eine Verbesserung der Lesekompetenz ein, stellen eine Vielzahl von Informationen und Unterhaltungsmedien für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen zur Verfügung und beteiligen sich aktiv am Kulturleben.

Um ihr breites Angebot, ihre Dienstleistungen und verschiedenen Aktivitäten einer breiten Bevölkerung bekannter zu machen, haben sich unter Leitung der Regionalbibliotheken Thun, Spiez und Interlaken 17 Bibliotheken und 3 Ludotheken zusammengeschlossen und präsentieren sich am 5. September zwischen 10 und 16 Uhr der Öffentlichkeit. Verschiedenste Angebote rund ums Lesen werden angeboten: so sind Führungen hinter die Kulissen, Bücherparcours, Gschichte-Chischte für die Kleinen, Bücherflohmärkte, Einblicke in die Bücherpflege sowie Grillplausch, Kaffee und Kuchen vorgesehen.

Ein für alle Regionen gemeinsamer Wettbewerb wird an diesem Tag für zusätzliche Spannung sorgen. Als Hauptpreis winkt eine Übernachtung für 2 Personen im Naturhotel in Seelisberg. Regionale Preise gibt es je zwei in Thun (ein Mittagessen für 2 Personen im Restaurant Freienhof und ein Eintritt ins Gastronomiemuseum mit Zvieri im Restaurant Arts Schadau), in Spiez (Fahrten für 2 Personen aufs Stockhorn oder den Niesen) und Interlaken (ein Eintritt Tellspiele und eine Fahrt aufs Jungfraujoch 1. Klasse).

Auskünfte an die Redaktionen:
Jeanne Froidevaux, Stadtbibliothek Thun,
Tel. 033 225 85 07

Thun, 1. September 2009